Sterbehilfe: Warum viele Menschen die Rechtslage falsch einschätzen
Aktive Sterbehilfe bleibt verboten, assistierter Suizid ist nicht pauschal strafbar. Der neue Ratgeber erklärt die Unterschiede und zeigt, warum Vorsorge entscheidend ist.
Aktive Sterbehilfe bleibt verboten, assistierter Suizid ist nicht pauschal strafbar. Der neue Ratgeber erklärt die Unterschiede und zeigt, warum Vorsorge entscheidend ist.
Wer Angehörigen Ärger ersparen will, sollte rechtzeitig vorsorgen – und das umfassend. Denn gute Vorsorge ruht auf drei rechtlichen Säulen: Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Sterbehilfe ist in Deutschland weiterhin ein rechtliches Minenfeld. Österreich zeigt mit der „Sterbeverfügung“ neue Wege auf – auch für Deutsche eine interessante Option.
Rechtsanwältin Melanie van Luijn startet mit www.in-ruhe-gehen.de eine neue Plattform für rechtssichere Vorsorgedokumente mit persönlicher Beratung – bundesweit, digital und zum Festpreis.